Wir werden nie wissen,
wie viel Gutes ein einfaches
Lächeln vollbringen kann.
Mutter Teresa
Beratungsleistungen SGBXI/§37,3
Mit der Bewilligung eines Pflegegrades haben Sie einerseits den Anspruch,
andererseits die Verpflichtung zu regelmäßiger Beratung durch professionelle Pflegefachkräfte.
- Regelmäßige Beratungsbesuche – ohne dass Sie selbst an den erneuten Besuch denken müssen
- Unterstützung bei Anträgen an die Kranken- und Pflegekasse
- Pflegeschulung gemäß § 45 SGB XI für pflegende Angehörige mit 90 min Dauer
- Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten (SGB V + XI)
- Vermittlung weiterer Hilfen – Essen auf Rädern, Hausnotruf,
Haushaltsauflösung, Hauswirtschafter, 24-Stunden-Pflege u.v.m
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Telefon: +49 08051 68860 und vereinbaren Sie einen Termin!