Die Menschen, denen wir
eine Stütze sind,
geben uns den Halt im Leben.

Marie von Ebner-Eschenbach

Betreuungsleistungen (SGB XI §45)

Diese Leistungen erhalten Sie zusätzlich zum Pflegegeld!

Zum Beispiel:

  • gemeinsames Kochen
  • gemeinsames reinigen des unmittelbaren Lebensumfeldes
  • Spaziergänge
  • Vorlesen und Unterhaltung
  • und vieles mehr – ganz nach Ihren Vorlieben und Wünschen

Ein Zeitgeschenk der Pflegekasse in Höhe von 125€ monatlich nach SGB XI § 45