Die Menschen, denen wir
eine Stütze sind,
geben uns den Halt im Leben.
Marie von Ebner-Eschenbach
Betreuungsleistungen (SGB XI §45)
Diese Leistungen erhalten Sie zusätzlich zum Pflegegeld!
Zum Beispiel:
- gemeinsames Kochen
- gemeinsames reinigen des unmittelbaren Lebensumfeldes
- Spaziergänge
- Vorlesen und Unterhaltung
- und vieles mehr – ganz nach Ihren Vorlieben und Wünschen
Ein Zeitgeschenk der Pflegekasse in Höhe von 125€ monatlich nach SGB XI § 45