Freundlichkeit ist eine Sprache,
die Taube hören und
Blinde lesen können.
Mark Twain
Pflegerische Leistungen (SGB XI)
Pflege nach SGB XI umfasst unter anderem:
- Körperpflege (waschen, duschen, baden)
- An- und Auskleiden
- Inkontinenzversorgung
- Zubereiten von kleinen Mahlzeiten
- Verabreichung von Sondennahrung
- Betreuung – vorlesen, spazierengehen, spielen, kochen, backen u.v.m.
- Hauswirtschaftliche Versorgung des unmittelbaren Lebensumfeldes
- Einkauf und Besorgungen
- Betten und positionieren
- Mobilisation
- u.v.m – sprechen Sie uns an!
Wir versorgen Sie ganz nach Ihren Bedürfnissen:
bis zu 3x täglich oder nur 1x wöchentlich
Hier finden Sie unseren Transparenzbericht, basierend auf der Grundlage, der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Pflegetransparenzvereinbarung.